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Angebot

Nur mit Wohnberechtigungsschein – sanierte Wohnung in saniertem Haus

Malschbachstraße 44, 75179 Pforzheim

Details

Zimmer 2
Wohnfläche 73,50 m²
Kaltmiete 532,00 €
Heizkosten 140,00 €
Nebenkosten 155,00 €
Genossenschaftsanteile 900,00 €
Wohnungstyp Erdgeschosswohnung
Balkon/Terrasse Nein
Etage 0
Keller Nein
Zustand Modernisiert
Ausstattung Normal
Heizungsart Zentralheizung
Verfügbar ab 01.09.2026
Haustiere Nicht erlaubt

Beschreibung

Diese 2006 modernisierte Wohnung befindet sich in einem Wohnhaus, dessen Baujahr auf 1981 datiert ist und im Jahr 2015 eine umfassende Sanierung erfahren hat. Sie bietet eine Wohnfläche von 73,5 Quadratmetern und verfügt über insgesamt zwei Zimmer, darunter ein Schlafzimmer und ein Badezimmer. Die Wohnung liegt im Erdgeschoss mit Terrasse.

Das Gebäude zeichnet sich durch eine solide Bauweise aus und präsentiert sich in einem allgemein guten Zustand. Die Energieeffizienzklasse des Objekts ist mit B angegeben, was auf eine gute Energiebilanz hinweist.

Der westliche Vorort Pforzheims, Brötzingen, ist die bevorzugte Lage dieses Wohnhauses. Die Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel ist durch eine hohe Frequenz an Bus- und Bahnhaltestellen gegeben, was eine bequeme Mobilität ermöglicht. Die unmittelbare Nähe zur Autobahn bietet zudem schnelle Wege für Autofahrer.

Ausstattung

Ein repräsentatives Wohngebäude bietet eine helle und gut ausgestattete Wohnung. Die Räume sind mit pflegeleichten Bodenbelägen versehen (Laminat und Fliesen), die für ein angenehmes Wohngefühl sorgen. Fenster aus Kunststoff lassen viel Tageslicht herein und tragen zu einer behaglichen Atmosphäre bei. Die Beheizung der Immobilie erfolgt über eine moderne Zentralheizung. Das Badezimmer ist mit einer Badewanne ausgestattet, die zur Entspannung nach einem langen Tag einlädt. Zusätzlicher Stauraum steht im eigenen Kellerabteil zur Verfügung.

Lage

Brötzingen – der westliche Vorort Pforzheims

Hier gibt es noch richtig historische Dorf-Strukturen. Kneipen, Läden, lauschige Gassen. Und alles, was man so braucht: Supermarkt und Bäcker, Schulen und Kitas, Jazz und Figurentheater. Bus und Bahn stoppen hier in hoher Frequenz, mit dem Auto ist man ganz schnell auf der Autobahn.

Sonstiges

Der Nutzungsberechtigte/die Nutzungsberechtigte verzichtet ab Vertragsbeginn für die Dauer von 12 Monaten auf eine ordentliche Kündigung und kann folglich erst nach Ablauf dieser Zeit unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist gemäß §573c BGB kündigen.

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